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PKV: Privat versichert als Beamter – ergibt das Sinn?

Eine kurze Einführung in das Thema Beihilfe & PKV – für detaillierte Rückfragen kontaktiere uns gern direkt: tino.lippert@dein-pkv-experte.de oder 0174 3461967

Welche Möglichkeiten der Krankenversicherung haben Beamte?

Sie können wählen zwischen der Versicherung in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) und einer Kombination aus Beihilfe und PKV (Private Krankenversicherung).
Die Beihilfe ist auch für Beamtenanwärter verfügbar.

Welche Beamte dürfen sich überhaupt privat versichern?

Alle Beamten die Anspruch auf Beihilfe haben.

Was ist die “Beihilfe”?

Bei der Beihilfe handelt es sich um ein staatliches Fürsorgesystem ausschließlich für Beamte.

Welche Leistungen deckt die Beihilfe ab?

  • Die Leistungen sind grundsätzlich angelehnt an die der gesetzlichen Krankenkassen.
  • Leistungskataloge unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
  • Die Leistungen werden mit dem Faktor der „Beihilfehöhe“ geregelt, diese schwankt von Bundesland zu Bundesland und liegt immer zwischen 50-80%.
  • Es entsteht hier also eine Leistungslücke welche durch eine Private Krankenversicherung (sog. Restkostenversicherung) geschlossen werden muss, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
BeihilfehöheBeamteEhegattenKinder
BeihilfehöheOhne KindBeamte50%Ehegatten70%Kinder
BeihilfehöheMit einem KindBeamte50%Ehegatten70%Kinder80%
BeihilfehöheAb zwei KindernBeamte70%Ehegatten70%Kinder80%
BeihilfehöheIm RuhestandBeamte70%Ehegatten70%Kinder70%
BeihilfehöheAls Witwe/rBeamte70%Ehegatten70%Kinder70%
BeihilfehöheAls Waise oder HalbwaiseBeamte80%Ehegatten80%Kinder80%

GKV vs. Beihilfe & PKV – wo liegen die Unterschiede?

Beiträge:

  • Bei der GKV richtet sich der Beitrag nach dem aktuellen Beitragssatz (+Zusatzbeitrag) in Verbindung mit dem jährlichen Bruttoeinkommen. Je höher das Einkommen, desto höher der Beitrag.
  • Die PKV-Beiträge richten sich ausschließlich nach den vereinbarten Leistungen.

Leistungen:

  • Die Leistungskataloge der verschiedenen GKV unterscheiden sich in der Regel nur marginal und richten sich grundsätzlich nach SGB V. Leistungen müssen wirksam, wirtschaftlich und nur in notwendigem Umfang erbracht werden, Sonderleistungen sind nicht abgedeckt.
  • Private Krankenversicherungen werden auf die Anforderungen des Kunden zugeschnitten, und sichern somit die bestmögliche Versorgung ab.
  • Eine Familienversicherung ist in der PKV nicht vorgesehen, hier werden alle Familienmitglieder separat versichert.

Kann ich auch später noch in die Private Krankenversicherung wechseln?

Jein, in der Regel kann man im Rahmen der Kündigungsfristen, bzw. bei Statuswechsel, wechseln. Jedoch gibt es seit einiger Zeit das Modell „Arbeitgeberzuschuss“ oder „Pauschale Beihilfe“. Hat man dieses Modell gewählt gilt es für die gesamte Zeit der Laufbahn und ist nicht veränderbar.

Stand März 2021 ist dieses Modell in folgenden Bundesländern verfügbar:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Thüringen

Welche Krankenversicherungsbeiträge zahle ich im Ruhestand/ in der Pension? Wie bin ich abgesichert?

GKV:

Die Beiträge richten sich nach dem zu versteuernden Einkommen (Renten- und Pensionszahlungen, Miet– und Pachteinnahmen, Kapitalerträge, etc.) Es ist keine Beitragsentlastung für das Alter vorgesehen.

PKV:

Die Beiträge richten sich ausschließlich nach dem Leistungsumfang und der Beihilfehöhe (siehe Tabelle oben). Um die Beiträge auch im Alter stabil zu halten, oder gar zu senken, bildet man in der PKV eine gesetzlich vorgeschriebene Altersrückstellung.

Wie finde ich die optimale PKV, bzw. Beihilfeergänzungsversicherung?

Wir sind Versicherungsexperten mit spezieller Ausrichtung auf die Private Krankenversicherung. Mehr als 13 Jahre Erfahrung am Markt und die Hilfe professioneller Software sorgt für eine exzellente Angebotserstellung für deinen perfekten PKV-Tarif.

Wir überblicken hier das Gesamtpaket:

  • Eigene Absicherung
  • Absicherung der Familie
  • Sicherung der Beitragsstabilität im Alter
  • Senkung der Krankenversicherungskosten
  • Künftige Wechseloptionen
  • uvm.

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