Kündigungsfrist in der gesetzlichen Krankenkasse
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist jederzeit möglich. Als Faustformel kann man nehmen: laufender Monat + 2 Monate.
Dein Sonderkündigungsrecht wird zu dem Zeitpunkt wirksam, wenn Deine derzeitge Krankenkasse den Zusatzbeitrag zum ersten Mal erhebt bzw. anpasst. In der Regel wirst Du ca. einen Monat im voraus über Deine Beitragsanpassung informiert.
Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn Deine derzeitge Krankenversicherung einen Zusatzbeitrag erheben sollte. Sollte dieser erhoben werden oder sich anpassen, hast Du ein Sonderkündigungsrecht.
Kündigungsfristen
Wichtig: Lege auf jeden Fall Deiner derzeitigen Krankenversicherung rechtzeitig eine Bestätigung Deiner neuen Versicherung vor, egal ob es sich hierbei um eine gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung handelt.
Sonst wird die Kündigung Deiner Mitgliedschaft, welche Du als freiwilliges oder auch als pflichtiges Mitglied führst, nicht anerkannt.
Wir haben Dir eine kleine Hilfestellung zur Faustformel zusammengestellt:
Du kündigst Deine Mitgliedschaft im Monat | zum |
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Januar | 31. März |
Februar | 30. April |
März | 31. Mai |
April | 30. Juni |
Mai | 31. Juli |
Juni | 31. August |
Juli | 30. September |
August | 31. Oktober |
September | 30. November |
Oktober | 31. Dezember |
November | 31. Januar des Folgejahres |
Dezember | 28. Februar des Folgejahres* |
* bitte berücksichtige evtl. ein Schaltjahr