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Es tut mir Leid

Für Dich kommt zur Zeit nur eine Zahnzusatzversicherung in Frage. (ambulant, stationär und Zahn) Bei Interesse schicke mir eine E-Mail an: tino.lippert@dein-pkv-experte.de
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Kündigungsfrist in der gesetzlichen Krankenkasse

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist jederzeit möglich. Als Faustformel kann man nehmen: laufender Monat + 2 Monate.

Dein Sonderkündigungsrecht wird zu dem Zeitpunkt wirksam, wenn Deine derzeitge Krankenkasse den Zusatzbeitrag zum ersten Mal erhebt bzw. anpasst. In der Regel wirst Du ca. einen Monat im voraus über Deine Beitragsanpassung informiert.

Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn Deine derzeitge Krankenversicherung einen Zusatzbeitrag erheben sollte. Sollte dieser erhoben werden oder sich anpassen, hast Du ein Sonderkündigungsrecht.

Kündigungsfristen

Wichtig: Lege auf jeden Fall Deiner derzeitigen Krankenversicherung rechtzeitig eine Bestätigung Deiner neuen Versicherung vor, egal ob es sich hierbei um eine gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung handelt.

Sonst wird die Kündigung Deiner Mitgliedschaft, welche Du als freiwilliges oder auch als pflichtiges Mitglied führst, nicht anerkannt.

Wir haben Dir eine kleine Hilfestellung zur Faustformel zusammengestellt:

Du kündigst Deine Mitgliedschaft im Monatzum
Januar31. März
Februar30. April
März31. Mai
April30. Juni
Mai31. Juli
Juni31. August
Juli30. September
August31. Oktober
September30. November
Oktober31. Dezember
November31. Januar des Folgejahres
Dezember28. Februar des Folgejahres*

* bitte berücksichtige evtl. ein Schaltjahr