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Es tut mir Leid

Für Dich kommt zur Zeit nur eine Zahnzusatzversicherung in Frage. (ambulant, stationär und Zahn) Bei Interesse schicke mir eine E-Mail an: tino.lippert@dein-pkv-experte.de
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    Kündigungsfrist in der gesetzlichen Krankenkasse

    Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist jederzeit möglich. Als Faustformel kann man nehmen: laufender Monat + 2 Monate.

    Dein Sonderkündigungsrecht wird zu dem Zeitpunkt wirksam, wenn Deine derzeitge Krankenkasse den Zusatzbeitrag zum ersten Mal erhebt bzw. anpasst. In der Regel wirst Du ca. einen Monat im voraus über Deine Beitragsanpassung informiert.

    Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn Deine derzeitge Krankenversicherung einen Zusatzbeitrag erheben sollte. Sollte dieser erhoben werden oder sich anpassen, hast Du ein Sonderkündigungsrecht.

    Kündigungsfristen

    Wichtig: Lege auf jeden Fall Deiner derzeitigen Krankenversicherung rechtzeitig eine Bestätigung Deiner neuen Versicherung vor, egal ob es sich hierbei um eine gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung handelt.

    Sonst wird die Kündigung Deiner Mitgliedschaft, welche Du als freiwilliges oder auch als pflichtiges Mitglied führst, nicht anerkannt.

    Wir haben Dir eine kleine Hilfestellung zur Faustformel zusammengestellt:

    Du kündigst Deine Mitgliedschaft im Monatzum
    Januar31. März
    Februar30. April
    März31. Mai
    April30. Juni
    Mai31. Juli
    Juni31. August
    Juli30. September
    August31. Oktober
    September30. November
    Oktober31. Dezember
    November31. Januar des Folgejahres
    Dezember28. Februar des Folgejahres*

    * bitte berücksichtige evtl. ein Schaltjahr